Warnung vor Bezug von Bienen über das Internet

Aus aktuellem Anlass wird vor dem Bezug von Bienen über das Internet
gewarnt werden.

Es gibt aktuell einen Fall, bei dem über das Internet ca. 130 Ableger
in ganz Deutschland verkauft wurden.
In dem Herkunftsbienenstand der Ableger wurde die AFB amtlich
festgestellt. Mit dem Versand der Ableger wurden Sporen der AFB in
mehrere Orte in Deutschland verbreitet. Die zuständige Veterinärbehörde
hat alle Veterinärämter informiert, in deren Zuständigkeitsbereich diese
Ableger geliefert wurden.

In Chemnitz waren zwei Bienenhalter betroffen. Bei einem Bienenhalter
wurde die AFB amtlich festgestellt, bei dem anderen Bienenhalter wurde
ein geringer Sporengehalt nachgewiesen. Es gibt auch weitere AFB
Ausbrüche in Deutschland, die dem Bezug dieser Ableger geschuldet
sind.

Bei dem Bezug von Bienen über das Internet ist die Herkunft nicht immer
eindeutig nachvollziehbar. Eine eindeutige Zuordnung der
Amtstierärztlichen Bescheinigung (Gesundheitszeugnis) ist ebenfalls
nicht gewährleistet.

Im vorliegenden Fall wurde eine Amtstierärztliche Bescheinigung, aus
der hervorging, dass eine klinische Untersuchung eines BSV erfolgte,
mitgegeben.
Die vorliegenden klinischen Symptome lassen jedoch vermuten, dass der
Ableger bereits erkrankt verschickt wurde.

Häufig wird bei dem Versand von Bienen über das Internet das
Gesundheitszeugnis nicht mitgeliefert und muss vom Käufer nachgefordert
werden. Nicht selten stammen die Bienen aus dem Ausland (häufig aus
Italien) und der Käufer erhält nur die Kopie einer Tracesbescheinigung.
Diese Bescheinigungen für den innergemeinschaftlichen Handel, die in der
Regel eine Amtstierärztliche Bescheinigung nicht ersetzen, sind mitunter
sehr fragwürdig („Entwurf“ in Landessprache, geschwärzte
Herkunftsadresse, fehlendes Amtssiegel etc.) und es kann nicht eindeutig
nachgewiesen werden, ob die gelieferten Bienen tatsächlich die Bienen
sind, für die diese Bescheinigung ausgestellt wurde.

Der Bezug von Bienen über das Internet birgt die Gefahr der Ausbreitung
der Amerikanischen Faulbrut und es ist nicht auszuschließen, dass auf
diesem Weg der Kleine Beutenkäfer eingeschleppt werden kann.

Quelle:

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Institut für Bienenkunde und Imkerei
An der Steige 15
97209 Veitshöchheim

Stadt Chemnitz
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt